EU Datenschutzgesetz –  Sind CH-Unternehmen auch betroffen?

EU Datenschutzgesetz – Sind CH-Unternehmen auch betroffen?

Das Europäische Datenschutz wird am 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der EU eingeführt.
Was heisst das für Ihr Unternehmen?

Der Anwendungsbereich der EU-DSGVO ist sehr weit und reicht über die Grenzen der EU hinaus. In gewissen Konstellationen ist das Gesetz deshalb auch für Unternehmen mit CH-Sitz anwendbar. Gemäss Art. 3 EU-DSGVO ist das dann der Fall, wenn ein CH-Unternehmen personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeitet, die sich in der EU befinden, falls das Schweizer Unternehmen den betroffenen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen (entgeltlich oder unentgeltlich) anbietet oder durch die Datenverarbeitung das Verhalten betroffener Personen in der EU beobachten will.

Für die Feststellung, ob Waren und Dienstleistungen angeboten werden, ist relevant, ob das CH-Unternehmen offensichtlich beabsichtigt, betroffenen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Für eine solche Absicht sind Faktoren wie der Verwendung einer Sprache oder Währung, die im jeweiligen EU-Mitgliedstaat, nicht aber in der Schweiz, gebräuchlich ist. Ein Onlineshop, der seine Produkte in der EU verkauft, oder eine CH-Website, deren Preise nicht nur in CHF angegeben sind oder die Liefer- und Zahlungskonditionen für in der EU wohnhafte Personen erwähnt, fällt darunter. Auch eine Service-Hotline in der EU oder das Analysieren des Surfverhaltens von EU-Bürgern zu Marketingzwecken (Verhaltensbeobachtung) reichen aus, um als CH-Firma unter das EU-Gesetz zu fallen!

Das CH-Unternehmen muss dann bei der betroffenen Person die Einwilligung einholen. Die Person muss dabei eine echte Wahl haben, d.h. sie muss ja oder nein sagen können und darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, z.B. mit einem Häkchen, das abgewählt werden muss.

Falls Sie nicht bereits in Abklärungen sind, empfehlen wir umgehend spezialisierte Rechtshilfe zu holen. Gegen Verstösse können empfindliche Bussen gesprochen werden. Und gemäss Insider-Informationen stehen deutsche Antwaltbüros bereit, um Verstösse aufzuspühren. Was Sie heute erledigen, kann mit grosser Wahrscheinlichkeit auch angewendet werden, wenn das in der Bearbeitung stehende "Schweizer Datenschutzgesetz" eingeführt wird. Gemäss heutigem Wissenstand wird es dem EU-Gesetz entsprechen.

Für diesen Text übernehmen wir keine Haftung.